Ebert Beratung und Innovationen GmbH

Selbstständige Hinterbliebenenrentenversicherung

Einleitung

Zur Absicherung der Hinterbliebenen wird bei herkömmlichen Rentenversicherungen die Hinterbliebenenrente als Zusatzversicherung angeboten. Bei den neuen Produkten für die staatliche Förderung nach dem AVmG ist diese Möglichkeit ausgeschlossen, da sonst die Rückzahlung der Beiträge nicht gewährleistet werden kann und somit keine Zulagen gewährt werden. Um jedoch nicht auf den Schutz der Hinterbliebenen zu verzichten, kann eine Selbstständige Hinterbliebenenrentenversicherung ebenfalls als Hauptversicherung kalkuliert und angeboten werden, wie es bei der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung schon seit längerem zur Praxis geworden ist. Mit diesen Lösungen ist außerdem eine saubere Trennung der biometrischen Risiken im Rahmen von Pensionsfonds möglich. Die Hinterbliebenenrente kann sowohl als Witwen- bzw. Witwerrente als auch als Waisenrente gestaltet werden.

Rechnungsgrundlagen 1. Ordnung

Die Grundlage zur Berechnung der Beiträge liefert bei der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung sowohl für die versicherte Person als auch für die begünstigte Person die Erlebensfallwahrscheinlichkeiten der DAV-Sterbetafeln von 1994 unter Berücksichtigung der Altersverschiebung. Die Selbstständige Hinterbliebenenrentenversicherung muss bezüglich der versicherten Person jedoch wie eine Risikoversicherung behandelt werden. Daher müssen nun die Werte der Risikosterbetafeln der DAV von 1994 für die versicherte Person verwendet werden.

Damit erhält man die folgenden Beitragsverläufe (Bruttojahresbeitrag) für eine männliche versicherte Person und eine weibliche mitversicherte Person, die jeweils 5 Jahre jünger, gleichaltrig bzw. 5 Jahre älter ist.

Abb. 1

Die Beiträge sind bis zum 65. Geburtstag der versicherten Person oder längstens bis zum Tod der versicherten Person oder der mitversicherten Person zu zahlen. Stirbt die versicherte Person, bekommt die Witwe lebenslang eine jährliche garantierte Rente von 1200 Euro.

Wegen der unterschiedlichen Ausscheideordnungen ergibt sich ein wichtiger Unterschied zwischen Selbstständiger Hinterbliebenenrente und Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung:

Abb. 2

Im Diagramm ist deutlich zu erkennen, dass das Beitragsniveau der Selbstständigen Hinterbliebenenrente höher ist als das der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Überschussbeteiligung

Bei der Selbstständigen Hinterbliebenenrentenversicherung kann es durch Über- bzw. Untersterblichkeit oder durch höhere Zinsen am Kapitalmarkt zu Überschüssen kommen, die beispielsweise mit den Beiträgen verrechnet oder als Zusatzrente im Leistungsfall gezahlt werden können.

Bei der Kombination von Erlebensfalltafel für die versicherte und die mitversicherte Person und der Kombination von Risikosterbetafel für die versicherte Person und Erlebensfalltafel für die mitversicherte Person handelt es sich um zwei verschiedene Modelle zur Beschreibung desselben Sachverhalts. Man kann davon ausgehen, dass beim Übergang zu den Rechnungsgrundlagen 2. Ordnung das Sterblichkeitsverhalten einen ähnlichen Verlauf zeigt.

Im Diagramm ist die Erlebensfalltafel in Relation zur Risikosterbetafel, die die 100%-Linie markiert, dargestellt.

Abb. 3

Die Werte der Risikosterbetafel bleiben dabei fast immer unter 60% der Erlebensfalltafel. Da bei der Selbstständigen Hinterbliebenenrente als Rechnungsgrundlage für die versicherte Person die Risikosterbetafel verwendet wird, kann man auf Grundlage dieser Betrachtung versuchen, die Todesfallwahrscheinlichkeit der versicherten Person entsprechend abzusenken, um sich den Rechnungsgrundlagen 2. Ordnung anzunähern.

Wird weiterhin ein Zins von beispielsweise 6,5% erwirtschaftet, so kann man zeigen, dass das Zinsergebnis allein einen höheren Anteil an der Gewinnbeteiligung als das zuvor angenommene Risikoergebnis rechtfertigt. Bei ausreichend vorsichtiger Festlegung der Überschussbeteiligung können die Annahmen zur Kalkulation mit gesenkten Todesfallwahrscheinlichkeiten in der Risikosterbetafel also durch den realisierten Zinsüberschuss ausgeglichen werden

Erweiterungen

Bei der Waisenrente handelt es sich um eine Hinterbliebenenrente mit abgekürzter Laufzeit, d.h. die Rente wird gezahlt bis der bzw. die Hinterbliebene ein bestimmtes Alter erreicht hat. Aus diesem Grund kann der Formalismus der Witwen- bzw. Witwerrente mit wenigen Modifikationen für die Waisenrente übernommen werden.

Im Diagramm ist der Verlauf der Bruttojahresbeiträge für verschiedene Eintrittsalter von versicherter und mitversicherter Person dargestellt:

Abb. 4

Die Waisenrente in Höhe von jährlich 1200 Euro wird gezahlt bis das Kind 25 Jahre alt ist. Die Beitragszahlungsdauer ist auf diese Zeit beschränkt, solange die versicherte Person noch nicht älter als 65 ist.

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